Leitfaden Todesfall
Alle Schritte im Überblick
Der Verlust eines geliebten Menschen reißt uns oft unerwartet aus dem Alltag. Mitten in der Trauer kann die Organisation der Bestattung überwältigend sein und den Raum für Abschied und Erinnerungen nehmen. Um Sie in dieser schweren Zeit zu entlasten, haben wir einen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen einen klaren Überblick über alle wichtigen Schritte gibt. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren - den liebevollen Abschied. Wir stehen Ihnen einfühlsam zur Seite und unterstützen Sie in allen Fragen rund um den Todesfall und die Bestattungsvorsorge.
Wichtig für Angehörige
- Nehmen Sie sich Zeit zum Trauern.
- Tragen Sie Emotionen auch nach außen. Verstecken und Überspielen behindert den Trauerprozess.
- Es gibt auch Trauergruppen und Trauerhilfsangebote für Angehörige. Wir informieren Sie gerne.
Unmittelbar nach dem Todesfall
Einige Dinge müssen umgehend nach einem Todesfall erledigt werden. Oft sind die vielen Aufgaben überwältigend, deswegen ist es empfehlenswert, zu Beginn nahestehende Verwandte und Angehörige über den Tod zu informieren. Diese können Sie emotional und aktiv bei der Vorbereitung der Beisetzung und der Trauerbewältigung unterstützen.
1. Totenschein
Der Totenschein sollte so schnell wie möglich ausgestellt werden, da die Überführung erst danach erfolgen kann. Außerdem dient er als Grundlage für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt, die für Ämter, Banken, Behörden und eventuell Ihren Arbeitgeber benötigt wird. Stirbt Ihr Angehöriger zu Hause, wenden Sie sich bitte an einen Arzt, der den Totenschein mit allen wichtigen Angaben ausstellt. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen übernimmt dies das zuständige Personal.
2. Bestatter kontaktieren
Unsere Aufgabe als Bestattungshaus ist es, Ihnen die Organisation der Trauerfeier abzunehmen und Sie in dieser schweren Zeit bei allen wichtigen Schritten zu unterstützen. Generell sollten Sie einen Bestatter innerhalb von 36 Stunden beauftragen. Wir vom Bergen-Enkheimer Bestattungshaus helfen Ihnen bei einer Vielzahl an Aufgaben:
- Seelsorge
- Beratung
- Hygienische und kosmetische Versorgung des Verstorbenen
- Erledigen von Formalitäten
- Organisation der Trauerfeier (Musik, Floristik, Reden)
Zudem informieren wir Sie über Friedhöfe in der Nähe und sind für den Überführungsdienst verantwortlich. Sie müssen sich am Tag der Bestattung um kaum etwas kümmern und können sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen verabschieden. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Im Trauerfall sind wir für Sie 24 h erreichbar.
3. Wichtige Dokumente zusammen suchen
Um alle Formalien möglichst zügig für Sie ohne großen Aufwand übernehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Testament: Hier kann der letzte Wunsch des Verstorbenen zur Bestattung enthalten sein.
- Ausweis und Geburts- oder Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
- Bankunterlagen & Versicherungen: Zur Deckung der Bestattungskosten sind Bank- und Versicherungsunterlagen hilfreich. Prüfen Sie, ob eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung besteht - diese sollte rechtzeitig, zunächst telefonisch, informiert werden. Die notwendigen Unterlagen können dann per Einschreiben nachgereicht werden. Bei einem Unfall muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Krankenkasse und die Pflegeversicherung informiert der Bestatter für Sie, wofür die Versichertennummer benötigt wird.
4. Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde muss spätestens am dritten Tag nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, um Sie in dieser schweren Zeit zu entlasten. Auch Ehegatten und nahe Verwandte können den Antrag stellen. Dazu werden die Sterbeurkunde, die Geburts- und Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil sowie der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Wir stehen Ihnen einfühlsam zur Seite und erledigen alle Formalitäten, damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können.
Eine Woche nach Todesfall
Einige Angelegenheiten müssen nicht umgehend erledigt werden, sollten allerdings auch nicht zu lange aufgeschoben werden. Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit, um die ersten Emotionen zu verdauen, um anschließend mit einem klareren Kopf folgende Dinge zu regeln:
5. Erbschein
Um Zugriff auf die Konten des Verstorbenen zu erhalten, benötigen Sie einen Erbschein als Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Diesen können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar beantragen. Da die Ausstellung einige Wochen dauern kann, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bis zu sechs Wochen Zeit haben, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen möchten. Gerne unterstützen wir Sie bei den ersten Schritten und stehen Ihnen beratend zur Seite.
6. Wohnsitz verwalten
Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Möchten Sie die Wohnung übernehmen, müssen Sie dies dem Vermieter mitteilen und sich in den Mietvertrag eintragen lassen. Andernfalls muss die Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Vergessen Sie nicht, auch Energie-, Internet- und Telefonverträge zu kündigen, um laufende Kosten zu vermeiden. Bei diesen organisatorischen Schritten sind wir Ihnen gerne behilflich.
Innerhalb des ersten Monats
Einige Angelegenheiten müssen nicht sofort erledigt werden, sondern können in den darauffolgenden Wochen abgearbeitet werden. Hierzu zählen Formalitäten mit langen Fristen oder auch kleinere Details, die auf den ersten Blick unwichtig erscheinen.
7. Antrag auf Witwenrente
Als Witwe oder Witwer haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Diese müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Todesfall beantragen. In den ersten drei Monaten - dem so genannten Sterbevierteljahr - erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die volle Rente des Verstorbenen. Danach wird je nach Lebenssituation die große oder kleine Witwenrente gezahlt. Die Beantragung des Sterbevierteljahres übernimmt Ihr Bestattungsunternehmen, die endgültige Rentenanmeldung müssen Sie innerhalb von drei Monaten selbst vornehmen.
8. Mitgliedschaften kündigen
Als letzter Schritt sollten alle laufenden Mitgliedschaften gekündigt werden, da auch diese Kosten auf Dauer zu einer finanziellen Belastung werden können. Auch anstehende Buchungen für Urlaub, Flüge oder Ähnliches sollten jetzt storniert werden. Nach Vorlage der Sterbeurkunde werden auch diese rückwirkend mit dem Todestag abgerechnet.